Wie läuft es ab, bis die Therapie beginnt?
1. Kontaktaufnahme
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme – telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular. In einem kurzen Erstkontakt klären wir Ihr Anliegen und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch.
2. Psychotherapeutische Sprechstunden
Zu Beginn finden bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, einer ersten diagnostischen Einschätzung, der Klärung Ihres Anliegens sowie der Besprechung organisatorischer und formaler Fragen.
3. Probatorische Sitzungen
Im Anschluss können 2-5 probatorische Sitzungen erfolgen. Diese dienen der vertieften Diagnostik, der ausführlichen Anamnese, dem besseren Verständnis Ihrer individuellen Situation sowie der gemeinsamen Entwicklung von Therapiezielen. Zudem prüfen wir, ob eine vertrauensvolle therapeutische Zusammenarbeit möglich ist.
4. Beginn der Psychotherapie
Wenn Sie mit einer Behandlung einverstanden sind und die Rahmenbedingungen geklärt sind, beginnt die regelmäßige Psychotherapie (meist 1x/Woche).
Sofern eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen soll, unterstütze ich Sie bei den erforderlichen Schritten und der Antragstellung.
Ich bin gesetzlich versichert. Bin ich da bei Ihnen richtig?
Auch in einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung können gesetzlich Versicherte eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 SGB V bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Wird der Antrag von der Krankenkasse genehmigt, kann die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis durchgeführt werden.
- Der typische Ablauf:
- Schritt 1: Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie bei vielen Psychotherapiepraxen angefragt haben (die meisten Krankenkassen verlangen mehrere Absagen -> dafür bitte den Namen der Praxis, Datum der Absage notieren und dies mit Ihrer Unterschrift versehen schriftlich an Ihre Krankenkasse übermitteln).
- Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Besuch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde (Vereinbarung über 116117 möglich, oder online ). Dort erhalten Sie das Formblatt "PTV11" -> dies senden Sie an ihre Krankenkass. Manchmal ist die Vorlage eones Konsilscheins durch den Hausarzt nowendig (PTV22, auch hier bei der Krankenkasse nachfragen, was Sie konkret benötigen)
- Schritt 3: Wenn Sie diese beiden Schritte erledigt haben, kann ich Ihrer Krankenkasse einen Behandlungs- bzw. einen Kostenplan erstellen und übersenden. Danach wird Ihr Anspruch auf das Kostenerstattungsverfahren geprüft. Erfolgt eine Zusage -> kann das Erstgespräch vereinbart werden. Es geht also los!
- Die Privatpraxis arbeitet mit dem Unternehmen Tepavi zusammen - Tepavi hilft bei der Beantragung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse und geht in den Widerspruch sollte es zu einer Absage kommen!
Was ist der Unterschied zwischen einer Psychotherapiepraxis mit Kassensitz und einer Privatpraxis?
Psychotherapiepraxis mit Kassensitz
Eine Praxis mit Kassenzulassung kann die Kosten für eine Psychotherapie direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Gesetzlich Versicherte benötigen in der Regel keine vorherige Genehmigung ihrer Krankenkasse. Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können sich dort behandeln lassen.
Privatpraxis für Psychotherapie
Eine Privatpraxis verfügt über keinen Kassensitz und rechnet daher nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Behandlungskosten werden in der Regel übernommen von:
- privat Krankenversicherten (je nach individuellem Tarif),
- Beihilfeberechtigten (entsprechend der jeweiligen Beihilfevorschriften),
- Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern
- Kostenerstattungsverfahren
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Behandlung in einer Privatpraxis für Sie infrage kommt oder wie die Kostenübernahme in Ihrem Fall geregelt ist, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Erstgespräch.
Wie läuft ein Erstgespräch ab? Wie geht es dann weiter?
Im Erstgespräch der psychotherapeutischen Sprechstunde steht zunächst das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund. Ein erste erste diagnostische Einschätzung erfolgt. Gemeinsam besprechen wir also, welche Beschwerden Sie aktuell belasten, seit wann diese bestehen und welche Erwartungen Sie an eine Psychotherapie haben.
Darüber hinaus erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung sowie die Klärung organisatorischer Fragen, beispielsweise zum therapeutischen Ablauf.
Nach bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstunden übernehmen die meisten Kostenträger zusätzlich 4-5 probatorische Sitzungen. Diese dienen der vertieften diagnostischen Abklärung, sowie der gemeinsamen Therapieplanung. Sofern erforderlich, erstelle ich die notwendigen Unterlagen (bspw. Befundbericht, Antrag, etc.) und unterstütze Sie bei der Einreichung bei Ihrem Kostenträger.
Im Anschluss an die Probatorik kann eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie folgen.
Was bedeutet Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Psychotherapieverfahren, dessen Wirksamkeit für zahlreiche psychische Erkrankungen empirisch belegt ist. Im Mittelpunkt steht das Verständnis individueller Denk-, Gefühls- und Verhaltensmuster sowie ihrer Entstehungs- und Aufrechterhaltungsbedingungen.
Wie lange dauert die Therapie?
Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach der Art und Schwere der Beschwerden sowie Ihren individuellen Therapiezielen. Gemeinsam überprüfen wir den Therapieverlauf regelmäßig und passen den Behandlungsumfang bei Bedarf an.
Eine Kurzzeittherapie umfasst insgesamt bis zu 24 Sitzungen. Reicht eine Kurzzeittherapie für die Erreichung der Therapieziele nicht aus, kann eine Langzeittherapie beantragt bzw. vereinbart werden. In der Verhaltenstherapie umfasst diese – je nach Indikation – in der Regel bis zu 60 Sitzungen und kann bei entsprechender Begründung auf bis zu 80 Sitzungen erweitert werden.
Die Sitzungen finden üblicherweise 1x/Woche statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die konkrete Dauer der Behandlung orientiert sich jedoch stets an Ihrem individuellen Behandlungsbedarf.
... und wenn aktuell kein Therapieplatz für mich frei ist?
Sollte zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage kein freier Therapieplatz verfügbar sein, besprechen wir das weitere Vorgehen gemeinsam.
