Kosten

Kostenübernahme und Abrechnung

Als Privatpraxis rechne ich meine Leistungen direkt mit Ihnen ab. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (kurz GOÄ/GOP).

Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der in Anspruch genommenen Leistungen sowie nach dem individuellen Behandlungsaufwand (konkreter dargestellt im folgenden Absatz). 

Die Therapie beginnt nach geklärter Kostenübernhame. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.

Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Kostenübernahme und berate Sie zu den individuellen Möglichkeiten der Finanzierung Ihrer Behandlung.

 

 

Informationsmaterial zum Thema Kostenerstattung:

https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen

 

Gesetzliche Krankenversicherung 

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung in der Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Es besteht eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Tepavi.de. Sie werden in der Beantragung unterstützt!

Selbstzahlende

Eine Behandlung als Selbstzahlende ist jederzeit möglich. Vorteilhaft durch maximale Anonymität gegenüber der Krankenkasse. Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden (§ 33 EStG). Bitte lassen Sie sich hierzu individuell steuerlich beraten.

Private Krankenversicherung
Beihilfestellen & Heilfürsorge

Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen sowie die Heilfürsorge (z. B. Bundeswehr sowie Bundes- und Landespolizei) übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen häufig ganz oder teilweise. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen Ihres Versicherungstarifs. 




Kostentransparenz

Die Abrechnung in meiner Praxis erfolgt auf Grundlage   der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).

Honorarübersicht

  • Psychotherapeutische Sprechstunde (50 Minuten): 134,07 € (GOP-Ziffer 812a)
  • Psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten): je nach Behandlungsrahmen (Probatorik, Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie) zwischen 134,07 € und 167,58 € (GOP-Ziffern 812a, 870, 801a; Berechnung nach dem 2,3-fachen Gebührensatz).

Je nach individuellem Behandlungsverlauf können zusätzlich (ggf. einmalige) Leistungen anfallen, bespw. für die Erhebung der biografischen Anamnese, die Auswertung psychologischer Testverfahren oder (falls nötig) die Antragserstellung für das Gutachterverfahren. Alle Leistungen werden nach der GOP berechnet. 

 

Eine Übersicht zu den Abrechnungsziffern finden Sie hier:

 

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